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Allgemeine Geschäftsbedingungen

REISEBEDINGUNGEN & AGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Reisende,

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und dem Reiseveranstalter, viserio.de, der Reiseveranstaltermarke der BBT GmbH & Co. KG, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

 

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

1.1 Für alle Buchungswege (z.B. direkt beim Veranstalter, im Reisebüro, telefonisch, online etc.) gilt:

a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters viserio.de für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vertraglich zugesagten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Weicht der Inhalt der viserio.de Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist viserio.de die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Die vom Reiseveranstalter erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 

1.2 Für die Buchung (Reiseanmeldung) die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde viserio.de den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch viserio.de zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext von viserio.de gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)

g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.

h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.


2. Bezahlung

2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe mit der Anzahlung fällig.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist viserio.de berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

2.3 Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder nach entsprechender Vereinbarung an Sie direkt.

Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Diese werden nach Zahlung am Flughafen ausgehändigt. Für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 15 je Vorgang erhoben.


3. Reiseversicherung
viserio.de vermittelt dem Kunden für seine Reise Versicherungsschutz. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.


4. Leistungsänderungen

4.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die  Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 viserio.de ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist - entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn viserio.de eine solche Reise angeboten hat. Erfolgt gegenüber viserio.de keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weist viserio.de den Kunden in der Erklärung gemäß Ziffer 4.2 hin.

Anderenfalls kann der Kunde entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


5. Preisänderung

5.1 Die im Prospekt/Internet genannten Reisepreise sind für viserio.de bindend. viserio.de kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt/vom Internet abweichende Änderungen der Reisepreise erklären. viserio.de behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält viserio.de sich vor, eine Preisanpassung zu erklären, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt/Internet ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Reise im Prospekt/Internet verfügbar ist. Der Kunde wird vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hingewiesen.

5.2 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für viserio.de führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von viserio.de zu erstatten. viserio.de darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.3 viserio.de behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

Erhöhen sich bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann viserio.de den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann viserio.de vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.

5.4 Eine Erhöhung nach den Ziffern 5.1 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren.

5.5 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat viserio.de den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für dem Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

5.6 Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.


6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (schriftlich) zu erklären.

6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert viserio.de den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

6.3 viserio.de hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

a) Busreisen oder PKW-Reisen/Individualreisen

bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %,
ab 30. bis 23. Tag vor Reiseantritt 25 %,
ab 21. bis 16. Tag vor Reiseantritt 35 %,
ab 15. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50 %,
ab 7. Tag vor Reiseantritt 65 %,
bei Nichtantritt der Reise 80 %

b) Pauschalreisen (inklusive Veranstalterflug/ohne Flug)

bis 31. Tag vor Reiseantritt 25 %,
ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 %,
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45 %,
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60 %,
ab 7. Tag bis 3 Tage vor Reiseantritt 75 %,
2 Tage vor o. bei Nichtantritt der Reise 90 %

c) Pauschalreisen (inklusive Flug zu Sondertarifen)

bis 31. Tag vor Reiseantritt 35 %,
ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 46 %,
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55 %,
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 70 %,
ab 7. Tag bis 3 Tage vor Reiseantritt 85 %,
2 Tage vor o. bei Nichtantritt der Reise 95 %

d) Bei separaten Flugleistungen

wie bei Veranstalterflüge
Diese Flüge sind nur in Zusammenhang mit anderen touristischen Leistungen wie Bausteinen, Hotels, etc. buchbar. Für diese gelten die gleichen Rücktrittsgebühren wie für das Landprogramm.

wie bei Sondertarife
Unabhängig davon, ob Sondertarife zusammen mit anderen touristischen Leistungen oder als Einzelleistungen gebucht werden, entsteht bei Umbuchung oder Storno eine Gebühr von 95%.

e) Schiffspauschalreisen/Kreuzfahrten

bis 61. Tag vor Reiseantritt 35 %,
ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 45 %,
ab 29. bis 24. Tag vor Reiseantritt 60 %,
ab 23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 80 %,
ab 16. bis 3. Tag vor Reiseantritt 90 %,
2 Tage vor o. bei Nichtantritt der Reise 95 %

6.4 Bei Reisen, die mit dem Verkauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Oper, Theater, Konzert, Museum), wird dem Kunden in jedem Fall zusätzlich zu den o.g. pauschalierten Stornogebühren der Wert der Eintrittskarten in Rechnung gestellt.

6.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, viserio.de nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

6.6 viserio.de behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist viserio.de verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins innerhalb der Saison, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Soll auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung – sofern möglich – vorgenommen werden, so entstehen viserio.de in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 €. Es bleibt dem Kunden insoweit der Nachweis erstattet, die viserio.de zustehende Entschädigung sei wesentlich geringer als die geforderte Bearbeitungsgebühr.


8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.


9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

viserio.de kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.

Ein Rücktritt ist spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

viserio.de kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


11. Mitwirkungspflichten des Reisenden

11.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat viserio.de zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von viserio.de mitgeteilten Frist erhält.

11.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht von viseiro.de – der Mitwirkung des Kunden.

Versäumt der Reisende schuldhaft dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. 

Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.

Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

11.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.

11.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveranstalters bzw. dem Reiseveranstalter anzuzeigen.


12. Beschränkung der Haftung

12.1
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

12.2 viserio.de haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

viserio.de haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.


13. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,  Information über Verbraucherstreitbeilegung

13.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 

13.2 viserio.de weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass viserio.de  nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.


14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden.

Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.

Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar:

http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm


15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1 viserio.de wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

15.3 viserio.de haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass viserio.de eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 


16. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und in unserem Datenschutzhinweis.

viserio.de erhebt bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von viserio.de elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist - an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften übermittelt.


17. Hinweis zur Kündigung wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

㤠651j:

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“



viserio.de
Reiseveranstaltermarke der BBT GmbH & Co. KG

Zweigniederlassung Kiel, Knooper Weg 75, 24116 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 - 9826068820
E-Mail: info(at)viserio.de
Internet: www.viserio.de
Handelsregister Arnsberg HR A 5248 Sitz Soest 

Pers. haftende Gesellschafterin: 
Beach Bus Touristik Verwaltungs-GmbH
Handelsregister Arnsberg HR B 5625, Sitz Soest, Geschäftsführerin: Britta Jacobsen

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